Haltungsform 3 Außenklima

Hinter Gourmet naturel steht langjährige Erfahrung und Fachkompetenz in der Rinderzucht

Die Marke Gourmet naturel steht seit 1989 für Qualitäts-Rindfleisch, das die Erwartungen der anspruchsvollsten Gourmets erfüllt. Von Beginn an wurden hohe Ansprüche an die bäuerlichen Erzeuger und die Schlacht- und Zerlegebetriebe gestellt, die bis heute erfüllt und mindestens einmal jährlich unangekündigt bzw. angekündigt von QUALISUD/Interbev kontrolliert werden.

Anerkannt wird diese jahrzehntelange Arbeit für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit jetzt mit dem Siegel der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohl in der Nutztierhaltung mbH. Mit der Haltungsform 3 Außenklima wurde Gourmet naturel somit mit der zweithöchsten Stufe in der Kategorie Rind prämiert.

Dem Qualitätsprogramm von Gourmet naturel wird damit bescheinigt, dass sie die hohen Anforderungen an die Tierhaltung in der Gegenwart einwandfrei erfüllt. Streng kontrolliert wird die Einhaltung der Mindestanforderungen an diese Haltungsform durch die unabhängige Kontrollstelle QUALISUD. Hierzu zählen die Anforderungen an Platz, Haltung, Enthornung der Kälber, Fütterung, das Tiergesundheitsmonitoring und die verpflichtend Teilnahme an einem der Haltungsform registrierten Programm.

Die Kriterien für die bäuerlichen Erzeugerbetriebe für Gourmet naturel werden nachfolgend im Detail aufgeführt:

  • Es dürfen nur Erzeuger, Schlachter und Zerlegebetriebe Gourmet naturel Jungbullenfleisch erzeugen, die das JBE-Lastenheft „Exportrindfleisch“ unterzeichnet haben und damit die Anforderungen der Vorschriften MF V 46007 und NF V 46070 erfüllen.
  • Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe haben ein Schlachtbefunddatenprogramm und Antibiotika-Monitoring, welches im Rahmen der Audits überprüft wird. Grundsätzlich muss der Gesundheitsstatus von den Tieren jedes Jahr in einem Abstand von ca. 3 Monaten von einem Tierarzt bewertet werden. Die Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente müssen dokumentiert, im Betrieb aufbewahrt und für 5 Jahre archiviert werden. Jede Behandlung einschl. der Gabe von Arzneifutter, sowie die Gründe der Behandlung müssen erfasst werden. Auch die Verabreichung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wird dokumentiert und die Rechnung aufbewahrt. Die Züchter müssen die Kontrollergebnisse fortlaufend verbessern. Die Daten sind jederzeit verfügbar und können von der Trägerschaft auf Anforderung eingesehen werden.
  • Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe unterzeichnen die Zuchtpraktiken „Chartes de bonnes pratiques“ zur Sicherstellung des Tierwohls.
  • Die Tiere werden im Rahmen des Gourmet naturel Programms während der Mast wenigstens in Außenklimaställen gehalten.
  • Die Tiere haben eine gesicherte Wahrnehmung des Außenklimas durch entsprechende Öffnungsflächen der Stallungen.
  • Die Anbindehaltung ist untersagt.
  • Die Weidehaltung aller Rassen in der Vegetationsperiode beträgt mindestens 120 Tage pro Jahr.
  • Die Fütterung erfolgt mit Futtermitteln aus gentechnikfreiem eigenen Anbau. Die GVO Freiheit muss anhand der eingesetzten Saates nachgewiesen werden. Falls die Futtermittel aus eigenem Anbau aufgrund einer schlechten Ernte nicht ausreichen, ist ein Zukauf aus Tierschutzgründen erforderlich und für eine kleine Menge zulässig. Hierzu müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • Fütterungsplan und Kennzeichnungen der Futtermittelvorräte.
  • Etiketten und Lieferscheine von zusammengesetzten Futtermitteln.
  • Verpflichtungserklärungen der Lieferanten von zusammengesetzten Futtermittel.
  • Lagerraum für Futtermittel für Rinder, die getrennt von den Futtermitteln für andere Tierarten sowie von toxische Substanzen aufbewahrt werden müssen.
  • Für die Erzeugung von Gourmet naturel sind Fleischrassen / Zweinutzungsrassen / Milchrassen zugelassen.
  • Für Tiere, die unter Gourmet naturel vermarktet werden, muss der Erzeuger nachvollziehbar über Lieferpapiere und/oder Rechnungen darlegen können, dass es sich um Tiere aus anerkannten Rinderrassen handelt.
  • Die Enthornung der Kälber darf nur mit Betäubung erfolgen.
  • Die Transportwege vom Erzeuger zum Schlachtbetrieb überschreiten die 200 km nicht.
  • Die Landwirte verbessern kontinuierlich ihre Haltung mit Bezug auf die letzten Kontrollergebnisse.
  • Die Rinder haben immer, sowohl bei Außenklimastallhaltung wie auch bei Weidehaltung, Zugang zu gesundem und frischem Wasser.
  • Die familiären Mastbetriebe überschreiten die Größe von durchschnittlich ca. 100 Jungbullen nicht.
  • Die folgenden Rassekategorien machen das Markenfleischprogramm aus:
  • Milchrassen Kennzahl
    Holstein 66 oder 83
    Prim'holstein 66
    3/4 Prim'holstein 60
    Bretonne Pie Noire 29
    Jersiaise 15
    Dairy Shorthorn 42
    Guernesey 74
    Ayrshire 18
    Weitere
    Traites Étrangéres
    44
    Gemischte Rassen Kennzahl
    Normande 56
    3/4 Normande 50
    Montbéliarde 46
    3/4 Montbéliarde 40
    Red Holstein x Montbéliarde 84
    Abondance 12
    Red Holstein x Abondance 91
    Pie Rouge Plaines 19
    Red Holstein x Pie Rouge Plaines 87
    Tarentaise 31
    Brune 21
    Bleue du Nord 52
    Französische Pie Rouge de L'est - Simmental 35
    Vosgienne 57
    Rouge Flamande 63
    Froment du Léon 69
    Bordelaise 26
    Béarnaise 61
    Ferrandaise 65
    Lourdaise 33
    Villard de Lans 53
    Armoricaine 43
    Buffle 20
    Gelbvieh 78
    Herens 82
    N'Dama 54
    Fleischrassen (und gekreuzte Fleischrassen) Kennzahl
    Charolaise 38
    Limousine 34
    Maine Anjou 41
    Blonde D'Aquitaine 79
    Aubrac 14
    Salers 23
    Gasconne 72
    Gasconne Aréolée 77
    Parthenaise 71
    Camargue 37
    Bazadaise 24
    Blanc Bleu 25
    Aure St Girons (Fallta) 97
    Bison 10
    Corse 36
    Créole 55
    Coopelso 93 93
    Inra 95 95
    Angus 17
    Hereford 85
    Galloway 73
    South Devon 45
    Highland Cattle 86
    Chianina 32
    Piémontaise 75
    Marchigiana 49
    Espagnole Brava 51
    Brahma 81
    Autres Races Allaitantes Etrangeres 48
    Kreuzungen 39

Die Tiere werden in Außenklima-Laufställen getrennt nach Geschlecht gehalten, die folgende Haltungsbedingungen garantieren:

  • Gruppenhaltung von maximal 12 Tieren
  • keine Anbindehaltung
  • keine Spaltenböden
  • garantierte Stroheinstreu
  • Liegeplatzverhältnis von 1:1
  • kontinuierliche Öffnung des Stalls zu mindestens 60% an einer gesamten Längsseite des Stalls (mit einer Toleranz von max. 10% des berechneten Anteils der Öffnungsfläche)
  • Die Wahrnehmung des Außenklimas erfolgt durch:
  • eine freie Lüftung, die den passiven Luftaustausch ermöglicht (ohne aktive Zu-/ und Abluftsteuerung)
  • die Wahrnehmung des Tageslichts.
  • die Wahrnehmung der Außen-Lufttemperatur.
  • Eine Fläche von 4 bis 6 Quadratmetern pro Tier und ein Liegeplatzverhältnis von 1:1 sind sicherzustellen.
  • Eine maximale Herdengruppe von 12 Tieren für minimalen Stress in der Tiergruppe ist vorgegeben.
  • Der Erzeuger muss gewährleisten, dass mindestens gesundheitlich unbedenkliches Stroh als bodendeckende Einstreu den Tieren im Bereich der Liegeflächen täglich frisch zur Verfügung steht.
  • Es wird des Weiteren sichergestellt, dass die Tiere jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und veränderbarem organischem Beschäftigungsmaterial haben.
  • Gourmet naturel garantiert, dass die Rinder während der Außenklimahaltung vor Witterung durch ein schützendes Dach (künstlich oder natürlich) Unterschlupf finden können.

Die Kriterien für die Schlacht- und Zerlegebetriebe für Gourmet naturel werden nachfolgend im Detail aufgeführt:

  • Es dürfen nur Erzeuger, Schlachter und Zerlegebetriebe Gourmet naturel Jungbullenfleisch erzeugen, die das JBE-Lastenheft „Exportrindfleisch“ unterzeichnet haben und damit die Anforderungen der Vorschriften MF V 46007 und NF V 46070 erfüllen.
  • Der Schlacht- und Zerlegebetrieb muss vor jeder Anlieferung prüfen, dass der jeweilige Tierhalter zu der Lieferung in das Gourmet naturel Programm zugelassen ist.
  • Es dürfen ausschließlich für das Programm zugelassene Tierhalter an die Firma Bell Deutschland GmbH & Co. KG (Marke Gourmet naturel) geliefert werden.
  • Die Schlachtung ist ausschließlich mit Betäubung erlaubt.
  • Die Transportwege vom Erzeuger zum Schlachtbetrieb überschreiten 200 km nicht.